Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Ausbau der Karl-Mantel-Straße

08. Juni 2017

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Schreiben an uns. Die SPD‐Fraktion hat sich mit dem Ausbau der Karl‐Mantel‐Straße intensiv beschäftigt. Im Namen unserer Fraktion möchte ich hierzu Stellung beziehen:

Wir hätten uns für die Straße ein anderes Konzept vorgestellt als die Stadtdratsmehrheit, fanden jedoch kein Gehör. Demokratischen Grundsätzen folgend beteiligen wir uns natürlich trotzdem an den Abstimmungen und Vergabeentscheidungen.

Der Ärger bei den Anwohnern basiert nunmehr nach unseren Erkenntnissen überwiegend auf zwei Punkten:

  1. Die Klassifizierung der Straße
  2. Der städtebauliche Mehraufwand

Zum Punkt 1: Der Stadtrat stuft die Straße nicht ein, sondern die Verwaltung anhand der Satzung. Die Satzung wiederum erlässt der Stadtrat. Die SPD‐Fraktion hat sich in den letzten Jahren wiederholt darum bemüht, nicht nur drei Klassen von Straßen zu haben, sondern mehrere Klassen (andere Gemeinden haben z.B. 6 Klassen) und das Ganze insgesamt gerechter zu regeln. Alle Anläufe dazu sind bisher gescheitert und fanden keine Mehrheit im Rat.

Zum Punkt 2: Der Standardausbau kostet lt. Verwaltung ca. 1,1 Mio. €. Der städtebauliche Mehraufwand wird mit ca. 200.000€ beziffert. Der Mehraufwand beläuft sich also auf ca. 18%. Uns wurde vorgerechnet, dass die spez. Kosten bei der kompletten Umlage aller Kosten in der Karl‐Mantel‐Straße nicht höher seien, als bei der Sanierung der Robert‐Steiger‐Straße. Somit stimmten wir vorerst der kompletten Umlage der Sanierungskosten zu. Jetzt stellt sich aber heraus, dass hier nicht die komplette Robert‐ Steiger‐Straße die Berechnungsgrundlage darstellt, sondern nur der nördliche Teil von der Lichtensteinstraße in Richtung Norden. Diese ist als eine Anliegerstraße eingestuft und somit doch nicht vergleichbar.

Juristisch ist die Umlage aller Kosten nach Aussage der Stadtverwaltung nicht anfechtbar und „wasserdicht“. Bitte bedenken Sie auch dass für Sie, zumindest als Gewerbetreibende ein Mehrwert entsteht. Umgekehrt sei zu erwarten, so die Stadtverwaltung, dass in Zukunft das Landratsamt darauf besteht, dass alle Gebühren erhoben werden die erhoben werden können, da der Haushalt der Stadt durch die Generalsanierung des Schulzentrums sehr „angespannt“ ist.

Wie kann es weiter gehen? Der Stadtrat muss nun entscheiden, von wem der städtebauliche Mehraufwand getragen wird. Für uns wäre eine Klarstellung vorab zielführend. Wichtig für uns ist aber auch, dass es hier im Vergleich mit den Straßensanierungen der letzten Jahre zu keiner Ungleichbehandlung der Anlieger kommt.

Zum städtebaulichen Konzept: Das Konzept sieht vor, dass die Pflasterung bis zu den Gebäuden verlegt wird. Allerdings ist dies teilweise Eigentum der Anlieger. Das Zusammenspiel Stadt(verwaltung) und Anlieger ist leider nicht so konstruktiv, wie es uns vorgestellt wurde. Die Gespräche sollten immer auf Augenhöhe stattfinden. Deshalb wird das städtebauliche Konzept mit Pflasterung bis zu den Häusern wohl nicht umgesetzt – was wir bedauern. Im übrigen wurde uns mehrfach von der Stadtverwaltung und vom Bürgermeister versichert, es hätten einvernehmliche Gespräche mit den Anliegern stattgefunden – das verwundert uns durchaus.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Fißl

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