Änderungsanträge zu einer KU-Satzung (3.Fassung vom 14.12. 2010)

Ergänzung zu § 2: Der Verkauf von Immobilien, die Errichtung von Neben- und Hilfsbetrieben sowie die Aufnahme von Krediten bzw. Übernahme von Haftungsrisiken über einem jeweiligen Betrag von 30.000,--€ bedarf der vorherigen Zustimmung des Stadtrats, sofern dieser nicht mit dem Verwaltungsrat identisch ist.

Änderung von § 6 (2): Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stadtrat. (hilfsweise Alternative: Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und acht weiteren Mitgliedern, die analog dem Verfahren bei der Besetzung der Stadtratsausschüsse entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen bestellt werden.)

Änderung von § 6 (4): Der Verwaltungsrat ist ausschließlich mit Stadträten und Bürgermeister besetzt. Die Amtszeit der Verwaltungsräte endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

Änderung von § 7 (4): Der Stadtrat kann den Mitgliedern des Verwaltungsrates vor Entscheidungen für die Punkte e), g), k) und l) des Absatzes 3 Weisungen erteilen. Bei Abstimmung entgegen einer solchen Weisung setzt der Vorsitzende den Vollzug des Beschlusses aus und legt ihn dem Stadtratsplenum zur Überprüfung vor.

Ergänzung zu § 8 (14): Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den Organen der Stadt Krumbach sowie gegenüber den Rechtsaufsichtsbehörden.

Änderung von § 12 (1): Das erste Geschäftsjahr des Unternehmens beginnt am 1. 5. 2011 – jedoch nicht vor Inkrafttreten der KU-Satzung sowie der Ausgliederungsvereinbarung über die Vermögensübertragung.

Zusätzlich § 14 (neu) - § 14 wird § 15: Für das KU gelten die bisherigen Regelungen über den Verkauf städtischer Immobilien. Sie können weiterhin nur vom Stadtrat geändert werden. Die Einteilung der dem KU übertragenen Immobilien in die Gruppen „Verbleib beim KU“ bzw. „Verkauf möglich“ wird vom Stadtrat vorgenommen und kann nur vom Stadtrat verändert werden.

20.12.2010

Christoph Helmes