Der Stadtrat bildet sich rechtzeitig eine (Mehrheits-) Auffassung über die Beantragung einer Südumgehung im Zuge der B 300 und eventuell einer Fortsetzung mit einer Querspange zur Staatsstraße 2018 in Richtung Nattenhausen.
Der Beschlussfassung durch den Stadtrat geht eine umfassende Information und Diskussion unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit voraus.
Der Stadtrat legt seine beschlussmäßig festgelegte Auffassung anschließend als Ratsbegehren nach Art. 18a (2) der Gemeindeordnung der Bürgerschaft zur Entscheidung vor.
Begründung: Eine intensive Beschäftigung mit der Frage „Ortsumfahrung im Zuge der B 300“ hat erneut in der öffentlichen Stadtratssitzung am 21. 11. 2011 begonnen. Die Bürgerbeteiligung macht mit der Bürgerversammlung zu diesem Thema am 24. 4. 2012 einen weiteren wesentlichen und zweckmäßigen Fortschritt. Unserer Meinung nach kann aber nur durch einen Bürgerentscheid eine dauerhafte Entzweiung der Bürgerschaft vermieden werden. Eine frühzeitige Festlegung auf einen Bürgerentscheid durch ein Ratsbegehren, wie von uns bereits am 21. 11. 2011 vorgeschlagen und hiermit jetzt beantragt, kann wohl die Diskussion wesentlich versachlichen und entschärfen, so dass eine so harte Auseinandersetzung wie damals wegen der Entscheidung über den Bau der Südstraße zu vermeiden wäre. Zugleich ist es bei einem Ratsbegehren möglich, eine eindeutige und zweifelsfreie Formulierung zu wählen ( – vgl. als Negativbeispiel die für viele Bürger missverständliche Formulierung beim Bürgerentscheid über eine Photovoltaikanlage in Niederraunau). Erübrigen könnte sich so auch der enorme Arbeits- und Kostenaufwand (von Bürgern und Stadt-verwaltung) für die sonst zu erwartenden entgegengesetzten Initiativen für ein Bürgerbegehren.