Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das Thema „Gründung eines Kommunalunternehmens“ erfordert nach Meinung der SPD-Stadtratsfraktion eine gründliche Beratung ohne Zeitdruck. Wir haben noch keine Grundsatzentscheidung, auch wenn Sie und viele Stadträte offenbar schon sehr gefestigt in Ihrer Auffassung sind. ( – obwohl wir alle bedenken sollten, wie schnell vermeintlich sichere Vorschriften oder Verbote, z. B. über Grunderwerb oder auch Darlehensaufnahme, die als Gründe angegeben wurden, warum nur eine einzige Möglichkeit übrig bleibe, sich quasi über’s Wochenende ändern können, wie uns Herr Lang ja am Montag eindrucksvoll berichtet hat.)
Am Montag wurde das Thema Kommunalunternehmen (-oder evtl. doch Eigenbetrieb?!) im Bauausschuss erstmals richtig andiskutiert, es sind aber noch sehr viele Fragen offen. Und da kann es zumindest uns nicht genügen, dass Sie uns versichern, die Sache lange gründlich geprüft zu haben: es ist nicht Aufgabe des Stadtrats, solch weitreichende Entscheidungen sozusagen als „Vertrauensfrage“ gegenüber Bürgermeister und Verwaltung abzustimmen – es sollte schon jeder aus eigener Überzeugung und guten Gewissens entscheiden können!
Einige Fragen will ich hier kurz umreißen:
Für TOP 2 der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 6. 12. 2010 wurde mit Datum vom 30. 11. 2010 eine aktualisierte „Zusammenstellung des städtischen Immobilienbesitzes“ erstellt. Diese enthält offenbar Ihre – wenngleich „nur“ vom Kämmerer unterzeichneten – Vorschläge, welche Immobilien in ein Kommunalunternehmen ausgegliedert werden sollen und welche nicht, auch welche saniert werden sollen – und nicht zuletzt Vorschläge, welche Gebäude mit insgesamt 13 Wohnungen sowie 2 Betrieben, dazu 5 Erbbaurechte, verkauft werden sollen. Über diese Vorschläge wurde noch nicht beraten und erst recht nicht abgestimmt. Dies müsste jedoch vor einer Ausgliederung geschehen!
Den Stadtratsfraktionen stehen in städtischen Ausschüssen von Gesetzes wegen anteilig Sitze zu. Wie kann sichergestellt werden, dass nicht eine Fraktion oder auch nur ein missliebiges Stadtratsmitglied irgendwann einmal nicht in den Verwaltungsrat entsandt wird, auch wenn es jetzt vorher allgemeine Absichtserklärungen gibt, die aber eben wohl doch im Gegensatz zur GO rechtlich nicht bindend sind. (Unsere Erfahrungen bei „freien“ Stellenbesetzungen, z. B. weiteren Bürgermeistern oder Verwaltungsräten sind nur teilweise und zeitweise gut!)
Dies waren nun einige uns besonders wichtige Fragen. Ich bin aus verschiedenen Gründen weder prädestiniert noch zeitlich in der Lage noch gar verpflichtet, einen kompletten Satzungsentwurf vorzulegen, nachdem verständlicherweise sogar die Stadtverwaltung in der Kürze der Zeit seit der Sitzungsladung vom 19. 11. 2010 bis zur Nachsendung am 25. 11. 10 dazu nicht in der Lage war. Sie haben eine Möglichkeit zum Einreichen von Anträgen u. dgl. bis vor der Weihnachtssitzung zugestanden. Das ist ja sicherlich gut gemeint – hilft aber nichts, wenn z. B. meine Fraktion am kommenden Dienstag tagt, was längst so verabredet ist und wegen der Vielfalt der Verpflichtungen (gerade bei einer kleinen Fraktion, in der Vollzähligkeit noch wichtiger ist) auch nicht so einfach zu ändern ist.
Meine Fraktion kann also dann über etwaige Anregungen oder Änderungsanträge anderer Fraktionen gar nicht mehr beraten – was im übrigen auch der Fall wäre, wenn, wie schon vorgekommen, alle Fraktionen am selben Tag, z. B. Donnerstag tagen würden. Auch unsere etwaigen Vorschläge kämen für die anderen Fraktionsberatungen zu spät.
Es ist einfach ein Unding, ein solches „Jahrhundertwerk“ ohne gründlich vorbereitete und vorberatene vollständige Fassung der Satzung durchziehen zu wollen.
Ich denke, dass meine Fragen doch berechtigt und auch nicht alle so einfach aus dem Stegreif zu klären sind. Ich hoffe daher auf eine baldige positive Reaktion Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Helmes, Fraktionsvorsitzender