Information des Stadtrats über Grundstücksgeschäfte

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gegen den Widerstand der SPD-Fraktion wurden bei der letzten Änderung unserer Geschäftsordnung Grundstücksgeschäfte „bis zu einer Wertgrenze von 25000,-- € im Einzelfall“ in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übergeben, was eine Erhöhung auf 250 % des alten Wertes bedeutet.

Das heißt auch, dass der Stadtrat von einer Vielzahl von Geschäften gar nichts erfahren muss, und zwar durchaus auch bei größeren Flächen von Wiesen und Äckern, Waldparzellen oder – wie kürzlich aktuell – „Straßenbegleitgrün“, wo ja der qm-Preis sich meist im (unteren) einstelligen €-Bereich bewegt, aber auch durchaus eine beträchtliche Bandbreite haben kann. Wir halten es nicht nur für wünschenswert, sondern für erforderlich, dass die Stadträte über die städtischen Grundstücksgeschäfte und auch über die jeweiligen Preisentwicklungen wenigstens informiert sind und darüber nicht nur gelegentlich oder gar nur von anderen Beteiligten erfahren oder von Mitbürgern auf Gerüchte angesprochen werden und nichts wissen.

Ich richte deshalb hiermit nun namens der SPD-Stadtratsfraktion an Sie den

A N T R A G , zu beschließen,

dass dem Stadtrat in jeder Sitzung (in ähnlicher Weise wie die Notariatsanfragen) eine Aufstellung über die inzwischen getätigten Grundstücksgeschäfte der Stadt sowie ihres Kommunalunternehmens „Krumbacher Stadtimmobilien“ im internen Umlaufverfahren zur Einsichtnahme vorgelegt wird. Diese Aufstellungen sollen jeweils enthalten: Käufer und Verkäufer, Objekt mit Lageplan, Größenangaben sowie Quadratmeterpreis (ggf. auch Gebäudepreis bzw. Holzpreis) und Gesamtpreis.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Helmes
(Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion) 11. 4. 2012