1850: Das bayerische Vereinsgesetz

Auf Reichsebene war das Sozialistengesetz zwar abgeschafft, in Bayern aber gingen die Uhren weiterhin anders.

Das seit 1850 gültige Vereinsgesetz mit seinem Affiliationsverbot (Verbot der überörtlichen Kontaktaufnahme von Vereinen) hatte dafür gesorgt, dass unliebsame politische Vereine und Gewerkschaftsvereine ganz einfach zu verbieten waren. Es sorgte auch nach 1890 für Schikanen und Behinderungen bei Vereinsgründungen. Dieses Gesetz verlor erst nach der Jahrhundertwende seine Bedeutung.