1878: Sozialistengesetze

Otto von Bismarck stand demokratischen Ideen ablehnend gegenüber und betrachtete die Sozialdemokratie als Reichsbedrohung.

Mit repressiven Maßnahmen agierte er gegen die Sozialdemokraten, die hartnäckig und lautstark der Blut-und-Eisen-Politik Bismarcks bereits im Norddeutschen Reichstag Widerstand leisteten. Seit 1867 saßen die ersten Abgeordneten einer linksgerichteten Gruppierung im Norddeutschen Reichstag. Die Abgeordneten August Bebel und Wilhelm Liebknecht, die sich gegen den deutschfranzösischen Krieg (1870/71) ausgesprochen hatten und ihre Solidarität mit der revolutionären Pariser Kommune bekundet hatten, wurden wegen Hochverrats für zwei Jahre inhaftiert. Zwei gescheiterte Attentate auf den Kaiser nahm Bismarck 1878 zum Anlass, mit einem Sozialistengesetz wirkungsvoller gegen die Sozialdemokratie vorzugehen. Er wollte die Arbeiterbewegung zerschlagen. Das vom Reichstag am 19. Oktober 1878, peinlicherweise mit Hilfe der Liberalen, verabschiedete Sozialistengesetz verhinderte zunächst eine flächenmäßige Ausbreitung und eine legale Parteistruktur der SPD. Es galten Versammlungs-, Organisations- und Publikationsverbote.